Veränderungen in der frauenärztlichen Versorgung ab 2027
Rösrath. Die Frauenarztpraxis Hofmann/Vestweber informiert über bevorstehende Änderungen in der medizinischen Versorgung. Hintergrund ist das im Sommer 2026 verabschiedete GKV-Spargesetz, das nach Angaben der Praxis Auswirkungen auf die Organisation und das Leistungsangebot niedergelassener Arztpraxen haben wird.
Ab dem Jahr 2027 werden den Praxen nach eigenen Angaben nur noch begrenzte Kapazitäten für bestimmte von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Leistungen zur Verfügung stehen. Dies könne für Patientinnen längere Wartezeiten, weniger kurzfristig verfügbare Termine sowie eine stärkere Unterscheidung zwischen dringenden und planbaren Behandlungen zur Folge haben.
Um weiterhin eine umfassende Versorgung anbieten zu können, plant die Praxis die Erweiterung von Privat- und Selbstzahlerleistungen. Zusätzliche Termine und Leistungen könnten künftig außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.
Die Praxis betont, dass die Veränderungen nicht durch eigene Entscheidungen verursacht würden, sondern auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen seien. Patientinnen werden deshalb gebeten, benötigte Termine frühzeitig zu planen und nicht wahrgenommene Termine rechtzeitig abzusagen, damit freie Kapazitäten anderen Patientinnen zur Verfügung gestellt werden können.
Zugleich ruft die Praxis dazu auf, politische Rückmeldungen zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen an die zuständigen Entscheidungsträger zu richten. Als Ansprechpartnerin wird die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach für den Rheinisch-Bergischen Kreis genannt.
Die Praxis Hofmann/Vestweber in Rösrath erklärt, ihr Ziel bleibe trotz der bevorstehenden Einschränkungen eine möglichst gute und verlässliche medizinische Versorgung ihrer Patientinnen.
|