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Ultraschall

Die Mutterschaftsvorsorge sieht bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen zu den folgenden Zeitpunkten vor:

  • 1.Screening : 9.-12.SSW
  • 2.Screening : 19.-22.SSW
  • 3.Screening : 29.-32.SSW

Der häufig geäußerte Wunsch der angehenden Eltern nach zusätzlichen Ultraschall- Untersuchungen ist nachvollziehbar, denn diese können für die Vorsorge, Früherkennung und Ihr persönliches Sicherheitsgefühl sinnvoll sein. Sie ermöglichen Ihnen eine frühzeitige und kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung ihres ungeborenen Kindes.
Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Sollten sich aus den drei Screening-Untersuchungen auffällige Befunde ergeben oder besteht eine familiäre Vorgeschichte , sind Kontrollen und weiterführende Untersuchungen in der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge enthalten.